21.08.2023, Deutschland
Vergabestellen können Aufwand begrenzen
Öffentliche Auftraggeber müssen Planungsleistungen im wettbewerblichen Vergabeverfahren ausschreiben. Bisher konnten sie diese Leistungen vorwiegend national und nach den vereinfachten Vorgaben der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergeben. Doch der Bund hat die Vergabeverordnung so angepasst, dass Planungsleistungen nun überwiegend europaweit ausgeschrieben werden müssen. Vergabestellen können sich dabei die Arbeit erleichtern.
Vergabeverordnung bietet einige Handlungsmöglichkeiten
Nachteile für kleinere und mittelständische Fachplaner
QUELLE
Staatsanzeiger, Ausgabe 32, 18. August 2023