Planungsleistungen können entweder nach VOL/A, nach VOB/A oder als nach VgV vergeben werden.

  • Nach VOL/A = Dienstleistungen, zum Beispiel die Planung von Marketingkampagnen
  • Nach VOB/A = Planungen im Tiefbaubereich (Straßenbau, Brückenbau, etc.) oder Planungen ganzer Bauvorhaben über Generalunternehmen.
  • Nach VgV: freiberufliche Leistungen von Architekten und Ingenieuren zur Bauplanung (die Leistungen der Architekten und Ingenieure sind recht breit gefächert). Beispiele: Objekt- und Projektplanung, Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Planung der Ausführung oder auch die Bauüberwachung.