Die Vergabeverordnung (VgV) trifft ergänzende Bestimmungen zum 4. Teil des GWB über das einzuhaltende Verfahren insbesondere bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. In ihr finden sich die meisten Regelungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Bei Bauaufträgen verweist die VgV zudem auf den 2. Abschnitt der VOB/A. Was vormals in der VOL/A, 2. Abschnitt, und der VOF geregelt war, ist durch die Vergaberechtsreform 2016 weitestgehend in die VgV überführt worden. Die VOL/A, 2. Abschnitt, und die VOF gibt es seit der Vergaberechtsreform vom 18. April 2016 nicht mehr.