23.06.2023, Deutschland

Verordnung zu eForms beschlossen – auch Planungsleistungen betroffen

Bundestag und Bundesrat haben einer Verordnung zugestimmt, die zu mehr europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen führen wird. Im Vorfeld warnten Verbände und Kommunen vor den Folgen.

Die „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ hat sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passiert. Damit wird § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) gestrichen. Die Konsequenz: Bei der öffentlichen Vergabe werden nun grundsätzlich alle Planungsleistungen zusammengezählt. Absehbar ist, dass dadurch mehr Ausschreibungen den Schwellenwert von 215.000 Euro überschreiten, was eine Pflicht zur europaweiten Ausschreibung zur Folge hat.

Warnungen im Vorfeld

Im Vorfeld hatte etwa der saarländische Städte- und Gemeindebund (SSGT) seine Befürchtung geäußert, dass regionale Unternehmen Schaden nehmen könnten. Sie würden, so die Angst, eine Teilnahme an den aufwändigen EU-Ausschreibungen scheuen. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) sprach ebenfalls von einer Herausforderung.

Der VBI gehörte zu den Verbänden, die versucht hatten, die Änderung zu verhindern. Letztlich aber war für die Politikerinnen und Politiker wichtiger, auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen zu reagieren und den Vorwurf mit der jetzt getroffenen Entscheidung zu entkräften. Der Bundesratsbeschluss wird allerdings flankiert von einer Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, klarzustellen, wie Auftragswerte zukünftig rechtssicher berechnet werden können.

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