Ein Teilnahmewettbewerb ist die vorgeschaltete Eignungsprüfung in einem zweistufigen Vergabeverfahren. Der öffentliche Auftraggeber wählt demnach im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb eine bestimmte Anzahl von Bewerbern für die eigentliche Ausschreibung aus, welche er anschließend zur Abgabe eines Angebots auffordert.