Die Teilnahmefrist ist die Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags. Bei europaweiten Vergaben muss sie regelmäßig mindestens 30 Kalendertage betragen
Die Teilnahmefrist ist die Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags. Bei europaweiten Vergaben muss sie regelmäßig mindestens 30 Kalendertage betragen