Das Vergabeverfahren beginnt regelmäßig mit der Auftragsbekanntmachung und endet durch Zuschlag oder Aufhebung.
Vergabeverfahren werden in verschiedenen Verfahrensarten –entweder ein- oder zweistufig –durchgeführt. Eine Unterscheidung ist ebenfalls danach möglich, ob Auftragswerte über- oder unterhalb der Schwellenwerte vorliegen, also ob die Vergabeverfahren nach nationalem oder europarechtlich Kartellvergaberecht durchzuführen sind. Da das Vergaberecht jedoch nur den äußeren Rahmen vorgibt, bleiben dem öffentlichen Auftraggeber innerhalb dieses Rahmens noch Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung.