Vergabeverfahren sind nach den Vorgaben der §§ 97 ff. GWB europaweit durchzuführen, wenn der geschätzte Auftragswert oberhalb des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts liegt. Diese Schwellenwerte betragen derzeit:

Alle zwei Jahre werden diese Schwellenwerte von der EU angepasst, zuletzt für 2022/23.