Innerhalb eines Vergabeverfahrens sind für den öffentlichen Auftraggeber und für die Bewerber bzw. Bieter vor allem die
- Teilnahmefrist: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
- Angebotsfrist: Frist für Angebotseingang beim Auftraggeber
- Zuschlagsfrist und Bindefrist: Zeitraum bis zur Erteilung des Zuschlags; während dieses Zeitraums ist der Bieter an sein Angebot gebunden
von Bedeutung.
Das EU-Vergaberecht kennt insbesondere für den Teilnahmewettbewerb und die Angebotsabgabe feste Fristen, wohingegen im nationalen Bereich v.a. von „angemessenen Fristen“ die Regel ist. Fristen enden mit dem Ablauf des Tages, der als Fristablauftag festgelegt wurde (23:59 Uhr). Es kann seitens der Vergabestelle aber auch ein anderer Termin (z.B. 12:00 Uhr) festgelegt werden, solange die gesetzliche Mindestfrist gewahrt bleibt.