In einstufigen Vergabeverfahren werden die Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung beteiligen, als Bieter bezeichnet. Wird die Leistung hingegen in einem zweistufigen Vergabeverfahren ausgeschrieben, werden erst mit Einleitung der Angebots-/Verhandlungsphase (2. Stufe) die Unternehmen als Bieter betrachtet, zuvor sind es Bewerber.