Der Teilnahmeantrag ist die Bekundung eines Unternehmens in der ersten Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, an diesem teilnehmen zu wollen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird die Eignung der interessierten Unternehmen anhand der in der Bekanntmachung vorgegebenen Eignungskriterien geprüft.