Führt der Auftraggeber ein zweistufiges Vergabeverfahren durch, werden die teilnehmenden Unternehmen auf der ersten Verfahrensstufe als Bewerber und auf der zweiten Verfahrensstufe als Bieter bezeichnet.

Ein zweistufiges Vergabeverfahren besteht aus dem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) und der Angebots-/Verhandlungsphase (Stufe 2). Ob ein Unternehmen, dass sich an einem Vergabeverfahren beteiligen möchte, als Bewerber oder Bieter bezeichnet wird, hängt von der Wahl der Verfahrensart und dem Stand des Verfahrens ab.