27.09.2024, Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz: Neue Mustervorlagen für Nachprüfungen abrufbar

2021 hat Reinland-Pfalz eine Nachprüfungsverordnung für den Unterschwellenbereich verabschiedet. Einige wenige der Bestimmungen wurden jetzt nach einer Befragung geändert.

Die wohl wichtigste Neuerung in der „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ (NachprV) in Rheinland-Pfalz betrifft den Zeitpunkt, an dem ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden kann. Zuvor mussten Unternehmen ein Angebot abgeben, die Angebotsfrist und schließlich die Vorabinformation abwarten. Nun kann eine Ausschreibung schon nach einer Rüge vor Ablauf der Angebotsfrist, der nicht abgeholfen wurde, moniert werden.

Nachprüfung bei aufgehobenen Vergabeverfahren möglich

Neu ist auch die Möglichkeit, eine Nachprüfung anzustoßen, wenn ein Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber aufgehoben wurde. Weitere Änderungen betreffen im Wesentlichen Fristen, die mit diesen Neuerungen zusammenhängen. Die Vergabeprüfstelle stellt aktualisierte Mustervorlagen für die öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung.

Zum Hintergrund: Vergabeverfahren für wirtschaftlich bedeutsame öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte können seit 2021 von der Vergabeprüfstelle beim Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz überprüft werden. Diese strukturierten Nachprüfungsverfahren gelten für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen des Landes und der Kommunen. Nach einer Evaluation, in der die öffentlichen Auftraggeber genauso befragt wurden wie Unternehmen und beratende Stellen, kam es jetzt zur Änderung der Verordnung.

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