10.08.2023, Deutschland

Zahl der Nachprüfungsverfahren 2022 vergleichsweise gering

2022 sind so wenige Nachprüfungsanträge gestellt worden wie fast niemals zuvor – nur im Jahr 1999 waren es weniger. Die Zahlen werden alljährlich vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.

702 Anträge auf Nachprüfung bei den Vergabekammern der Länder haben unzufriedene Bieter im Jahr 2022 gestellt – und damit 163 weniger als im Vorjahr. Auch im Vergleich zu allen anderen Vorjahren außer 1999 war das ein Rekord-Tiefstand. In Baden-Württemberg gingen 59 Anträge ein (Vorjahr: 73). Von den insgesamt 69 vorliegenden Anträgen – 10 waren aus 2021 mitgenommen worden – wurden 63 bearbeitet.

Bei den Oberlandesgerichten gab es ein ähnliches Bild: 133 Beschwerden gingen ein. Das waren deutlich weniger als im Vorjahr mit 171. Auf das OLG Karlsruhe entfielen 11 Anträge – im Vergleich zu 17 im Jahr 2021. Das Gericht schaffte es bis auf einen, alle vorliegenden Fälle zu bearbeiten.

Urteile häufiger zugunsten der Auftraggeber

Vor den Vergabekammern bekamen die öffentlichen Auftraggeber mehrheitlich Recht. Bei den bearbeiteten Verfahren insgesamt fiel die Entscheidung in 175 Fällen zugunsten der öffentlichen Hand – und in 100 Fällen zugunsten des Bieters. Alle anderen Fälle wurden anderweitig gelöst oder zurückgenommen. Im Südwesten waren es 20 für die Auftraggeber und 5 für die Auftragnehmer. Hier wurden 15 zurückgenommen.

Laut Forum Vergabe ist für 2022 der geringe Prozentsatz von erfolgreichen Anträgen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkungen nach § 173 GWB auffällig. Er betrug 29,8 Prozent. Bei den Rücknahmen errechnete der Verein einen Prozentsatz von 39,3. Damit lag die Anzahl deutlich über dem langjährigen Mittelwert von 33,74 Prozent.

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