Gemäß § 1 VOB/A sind Bauleistungen Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.
Im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts wird die Bauleistung als Bauauftrag bezeichnet. Was ein Bauauftrag ist, definiert §103 GWB und § 1 EU Abs. 1 VOB/A.