Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge ausschreiben. Nur in wenigen und konkret festgelegten Ausnahmefällen können Sie über eine Direktvergabe, also ein Auftrag über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bzw. in offenen und nicht offenen Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Ausnahmen sind wie folgt:

  • Ihnen liegen keine oder ungeeignete Angebote vor.
  • Es ist ein unvorhersehbares Ereignis eingetreten, das nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, und daher können keine Mindestfristen eingehalten werden.
  • Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden.
  • Planungswettbewerbe
  • Es handelt sich um besondere Bedingungen bzw. Lieferleistungen.