Der Planungswettbewerb ist im Bereich der Raumplanung, des Städtebaus und im Bauwesen ein Verfahren, um die beste Lösung zur Realisierung der Bauvorhaben zu finden. 

Die eingereichten Beiträge werden von einem Preisgericht beurteilt.  Gesetzliche Grundlage sind §§ 69 ff. VgV. Beim Planungswettbewerb handelt es sich nicht um eine Vergabe, eine Pflicht zur Auftragsvergabe folgt aus der Durchführung eines Wettbewerbs also nicht. Öffentliche Auftraggeber können nach Durchführung eines Wettbewerbs allerdings die zugrunde liegende Planungsleistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne erneuten Teilnahmewettbewerb vergeben.