Die freihändige Vergabe ist ein Vergabeverfahren, das bei Nichtüberschreiten des EU-Schwellenwertes unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden kann. Sie ermöglicht, ähnlich dem Verhandlungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte, Verhandlungen mit den Bietern über die ausgeschriebene Leistung. Die UVgO bezeichnet die freihändige Vergabe mittlerweile als „Verhandlungsvergabe“, um die Einordnung als vergaberechtliche Verfahrensart stärker zu betonen. Der Auftraggeber kann Aufträge im Wege der freihändigen Vergabe nach der UVgO mit oder ohne Teilnahmewettbewerb nach den Voraussetzungen des § 8 UVgO vergeben.

Nach § 3a VOB/A kann bei Bauleistungen ebenfalls eine freihändige Vergabe erfolgen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.