Ein elektronischer Katalog ist ein auf Grundlage der Leistungsbeschreibung von den Bietern erstelltes Verzeichnis der zu beschaffenden Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in einem elektronischen Format.

Der öffentliche Auftraggeber kann nach VgV festlegen, dass Angebote in Form eines elektronischen Katalogs einzureichen sind. Falls dies der Fall ist, muss er in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Interessenbestätigung darauf hinweisen.