Bieter müssen oder können im Rahmen des Ermessens der Vergabestelle bei Vorliegen bestimmter Ausschlussgründe aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, vgl. §§ 123, 124 GWB, § 16 EU VOB/A, § 42 Abs. 1 VgV und § 31 Abs. 1 UVgO. Ein Ausschluss kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Ausschlussgründe sind etwa die Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieter, strafrechtliche Verurteilungen, unerlaubte Wettbewerbsabsprachen, formale Verstöße, unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen etc. Die Ausschlussgründe sind gesetzlich abschließend geregelt. Man unterscheidet zwischen fakultativen und zwingenden Ausschlussgründen.