10.07.2024, Baden-Württemberg

Höhere Wertgrenzen in Baden-Württemberg durch Entlastungspaket

Im Zuge des Entlastungspaketes I gelten im Südwesten bis Ende 2026 höhere Wertgrenzen. Die Anhebung erfolgt sowohl bei Bauleistungen als auch bei Liefer- und Dienstleistungen.

Aufgrund eines Rundschreibens des Innenministeriums an die kommunalen Auftraggeber vom 21. Mai gelten im Südwesten nun höhere Wertgrenzen bei Vergaben durch Kommunen. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines Entlastungspakets, das die 2023 ins Leben gerufene Entlastungsallianz aus Verwaltung, Verbänden und der Praxis erarbeitet und im Februar erstmals vorgestellt hat.

Direktaufträge bis 10.000 Euro möglich

Die Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb im Baubereich liegt nun bei einem geschätzten Auftragswert von 1 Million Euro. Freihändige Vergaben können bis zu 100.000 Euro angewandt werden, und Direktaufträge sind bis 10.000 Euro möglich.

Bei Liefer- und Dienstleistungen gilt: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zum von der Europäischen Union (EU) vorgegebenen Schwellenwert von 221.000 Euro möglich. Bei Verhandlungsvergaben liegt die Wertgrenze bei 100.000 Euro, bei Direktaufträgen sind es 10.000 Euro. Alle genannten Beträge sind netto zu verstehen.

Hintergrund dieser Vergabeerleichterungen ist der russische Angriffskrieg in der Ukraine, der konjunkturelle Auswirkungen habe und mit erheblichen Preissteigerungen vor allem im Baubereich einher gehe, zitiert der Vergabeblog aus dem Rundschreiben des Innenministeriums.

QUELLE

Nach oben