National, das heißt unterhalb der EU-Schwellenwerte, müssen Auftraggeber grundsätzlich öffentlich ausschreiben. Steht der Aufwand der Ausschreibung in einem Missverhältnis zur Höhe der ausgeschriebenen Leistung, dann können sie aber auf eine freihändige Vergabe oder beschränkte Ausschreibung zurückgreifen. Im Bereich der Unterschwellenvergabeordnung kann bei gewissen Wertschwellen zudem auf den Direktauftrag zurückgegriffen werden. National einheitliche Wertgrenzen existieren nicht, diese werden von jedem Bundesland selbst festgelegt.