Ausschluss von Bieter, weil GAEB-Datei fehlt
Öffentliche Auftraggeber können festlegen, in welcher Form Bieter ihre Angebote einzureichen haben. Beispielsweise im GAEB-Datenformat. Was aber ist, wenn ein Bieter seine Angebotsunterlagen anders als gefordert im PDF-Format einreicht? Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Bieter ausgeschlossen werden.
Das GAEB-Format ist ein standardisiertes Datenformat, das den Austausch von Ausschreibungs-, Angebots- und Abrechnungsinformationen zwischen Baubeteiligten digitalisiert und vereinfacht. Der Bundesgerichtshof urteilte darüber, ob ein Bieter in einem unterschwelligen Vergabeverfahren, der seine Angebotsunterlagen zwar vollständig im PDF-Format aber nicht als GAEB-Datei eingereicht hatte, von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Ausschreibende Stelle fordert GAEB-Datei
Auftraggeber sollte Nachforderung von vornherein ausschließen
QUELLE
Staatsanzeiger, Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 2024