Ein Leistungsverzeichnis enthält eine in Teilleistungen gegliederte Aufgliederung des Projektes. Eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist in der Praxis der Regelfall.

Die Aufgliederung erfolgt insoweit nicht nach funktionalen Einheiten, sondern nach produktionstechnisch gegliederten Teilleistungen, sog. „Positionen“, (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 6 VOB/A). 

Zudem sind in einem Leistungsverzeichnis in der Regel vorangehende allgemeinere Erläuterungen, wie beispielsweise Vorbemerkungen aufgeführt.