Im Rahmen eines Vergabeverfahrens können sowohl auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers, als auch auf Seiten der Bewerber und Bieter vielfältige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verwirklicht werden. Hierzu zählen beispielsweise wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen, Korruptionsdelikte bei der Auftragsanbahnung oder Betrugs- und Untreuedelikte.

Diese Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergeben sich aber jeweils aus anderen Gesetzen und nicht aus den vergaberechtlichen Bestimmungen selbst.