Werden einzelne Bieter in einem Vergabeverfahren ohne dies rechtfertigenden Grund bevorzugt, oder erhalten Bieter ohne formelles Vergabeverfahren öffentliche Aufträge, können hieraus strafrechtliche Vorwürfe entstehen. Relevante strafrechtliche Korruptionsdelikte sind unter anderem:

– § 331 StGB Vorteilsannahme

– § 332 StGB Bestechlichkeit

– § 333 StGB Vorteilsgewährung

– § 334 StGB Bestechung

– § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

– § 299 f StGB Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung)

Die maßgeblichen Straftatbestände sind:

– § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens

– § 263 StGB Betrug

– § 264 StGB Subventionsbetrug

– § 265b StGB Kreditbetrug