Schadenersatzansprüche von Bietern und Bewerbern ergeben sich für den Ersatz der Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren (negatives Interesse) unmittelbar aus § 181 Satz 1 GWB, daneben aber auch aus den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo). Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns (positives Interesse) kann sich ebenfalls nach den Grundsätzen derContinue reading „Schadensersatz“
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Schadensersatzanspruch
Ist der Anspruch eines Bieters auf Schadensersatz. Im Vergaberecht setzt der Anspruch einen Vergabeverstoß des öffentlichen Auftraggebers voraus.
Schätzung des Auftragswertes/Summe
Der öffentliche Auftraggeber muss vor Beginn der Ausschreibung den (voraussichtlichen) Auftragswert (netto) schätzen. In § 3 VgV sind umfassende Vorgaben zur Ermittlung des Auftragswertes festgelegt. Sie verfolgen vor allem das Ziel, eine „Kleinrechnung“ des Auftragswerts zu verhindern. Der geschätzte Auftragswert ist relevant für die Entscheidung, ob ein nationales oder europaweites Vergabeverfahren durchgeführt wird.
Scheinausschreibung
Als Scheinausschreibung bezeichnet man Ausschreibungen, die aus Gründen der Markterforschung erfolgt sind. Diese sind vergaberechtlich unzulässig, im Hinblick auf die Zulässigkeit von Markterkundungen aber auch nicht erforderlich.
Schriftform
Voraussetzungen der Schriftform sind eine Erklärung in Form einer schriftlichen Urkunde (z.B. ein Schreiben oder ein Vertragsformular) sowie die eigenhändige Originalunterschrift des Erklärenden. Damit genügt das Absenden einer zuvor unterschriebenen Urkunde per Computer- oder Telefax nicht, da bei der elektronischen Übermittlung lediglich eine Kopie der Originalunterschrift auf dem Gerät des Empfängers ankommt. Die Schriftform dientContinue reading „Schriftform“
Schutzerklärung
Zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Beratungs- und Schulungsleistungen hat man sich auf eine einheitliche Schutzerklärung geeinigt. Entsprechende Erklärungen können von den Bietern verlangt werden.
Schwellenwerte
Überschreitet der geschätzte Netto-Auftragswert den sog. „Schwellenwert“, so müssen öffentliche Auftraggeber das sog. GWB-Vergaberecht für europaweite Vergabeverfahren anwenden. Anhand der EU-Schwellenwerte werden europaweite und nationale Vergabeverfahren voneinander abgegrenzt. Sie sind somit maßgeblich für die Fragen, wo die Bekanntmachung erfolgt (national oder europaweit) und welche Regeln und Vorschriften von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichenContinue reading „Schwellenwerte“
Sektorenauftraggeber
Sektorenauftraggeber sind Auftraggeber, die auf dem Gebiet der Trinkwasser-, Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, vgl. § 102 GWB. Die Einordnung als Sektorenauftraggeber ist von der jeweils ausgeübten Tätigkeit abhängig und kann somit bei einem Auftraggeber in Abhängigkeit von der jeweils wahrgenommenen Aufgabe uneinheitlich zu beurteilen sein. Die Bestimmungen zur Vergabe von Sektorenaufträgen oberhalb derContinue reading „Sektorenauftraggeber“
Sektorenbereich
Sektorenbereiche umfassen Leistungen der Sektorenauftraggeber. Dies sind die in § 102 GWB näher definierten Sektorentätigkeiten im Bereich der Wasser-, Energie- sowie Gas- und Wärmeversorgung sowie im öffentlichen Verkehr. Für Vergabeverfahren im Sektorenbereich gilt die Sektorenverordnung (SektVO).
Sektorenrichtlinie
Die Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU) ist die europarechtliche Grundlage für die besonderen Bestimmungen zur Vergabe von Leistungen im Sektorenbereich. Sie regelt die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen der Wasser-, Energie-, Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.
Sektorenverordnung (SektVO)
Sektorenauftraggeber sind bei ihren Beschaffungen, die sie im Zusammenhang mit ihren Sektorentätigkeiten durchführen, an das spezielle aber weniger strengere Vergaberecht der Sektorenverordnung (SektVO) gebunden. Diese Rechtsverordnung betrifft den Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.
Sekundärrechtsschutz
Hierunter wird die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der (nicht berücksichtigten) Bieter gegenüber der Vergabestelle verstanden. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Der Sekundärrechtsschutz ist vom Primärrechtschutz, der auf die ordnungsgemäße Verfahrensdurchführung bis zur Zuschlagserteilung ausgerichtet ist, zu unterscheiden.
Selbstreinigung
Selbstreinigung ist die Maßnahme eines Unternehmens, um nach dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 oder § 124 GWB wieder an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstreinigung sind in § 125 GWB geregelt, wobei der öffentliche Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum hat, ob die vorgenommenen Maßnahmen des Unternehmens ausreichend waren.
Signaturgesetz (SigG)
Das Signaturgesetz hatte den Zweck, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zu schaffen. Es trat zum 29. Juli 2017 außer Kraft und wurde durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) abgelöst.
Signaturkarte
Bieter benötigen für die Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren, für das Angebote nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einer fortgeschrittene elektronische Signatur zugelassen sind, einen Kartenleser mit einer Signaturkarte. Eine elektronische Signatur ermöglicht somit eine Unterschrift unter einem digitalisierten Dokument und ersetzt die handgeschriebene Unterschrift auf Papier. Signaturkarten werden von verschiedenen Trust-Centern angeboten.
SIMAP
SIMAP ist das Standardinformationssystem der EU im Internet für das öffentliche Auftragswesen. Über dieses System kann man: auf TED zuzugreifen und Informationen über öffentliche Vergabeverfahren zu erhalten. über „e-notices“ Bekanntmachungen anhand von Standardformularen elektronisch erstellen und absenden.
Sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer. Zuständig ist der Vergabesenat des jeweiligen Oberlandesgerichts.
Stillhaltefrist
Die Stillhaltefrist nach § 134 GWB beträgt mindestens 10 Tage zwischen Zuschlagsentscheidung und Vertragsschluss. Innerhalb dieser Frist darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
Stoffpreisgleitklausel
Die Stoffpreisgleitklausel wird unter bestimmten Voraussetzungen für Leistungen verwendet, die i.d.R. über eine längere Vertragslaufzeit erbracht werden sollen. Sie ermöglicht, dass die Preise – insbesondere bei stark schwankenden Marktpreisen einzelner Leistungspositionen – entsprechend angepasst werden können. Auf diesem Weg wird den Bietern eine Angebotskalkulation ohne unverhältnismäßig hohe Wagniszuschläge ermöglicht.
Submission
Submission wird häufig als Synonym für den Eröffnungstermin oder Submissionstermin verwendet.
Submissionsabsprache
Sofern Bieter untereinander Abreden in Bezug auf die Ausschreibung getroffen haben, welche eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen, wird dies häufig als „unzulässige Submissionsabsprache“ bezeichnet. Diese führen zum Ausschluss, z.B. bei nationalen Bauvergaben nach § 16 Abs. 1, Nr. 5 VOB/A. Submissionsabsprachen sind strafbare Handlungen im Sinne des § 298 StGB (Strafgesetzbuch).
Submissionsergebnis
Über das Ergebnis des Submissionstermins ist eine Niederschrift zu fertigen, welche das Ergebnis der Submission enthält. Dies sind insbesondere die Bieternamen und -Anschriften, die Angebotspreise, andere den Preis betreffende Angaben sowie jeweils die Zahl der Nebenangebote. Ausschließlich in Bauvergaben haben Bieter einen Anspruch auf Mitteilung der Submissionsergebnisse.
Submissionstermin
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers (sog. Vier-Augen-Prinzip) gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Subunternehmer
Bieter können für die Ausführung der Leistung Subunternehmer (Nachunternehmer) im Vergabeverfahren benennen und bei Zuschlag beauftragen.