Bieter benötigen für die Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren, für das Angebote nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einer fortgeschrittene elektronische Signatur zugelassen sind, einen Kartenleser mit einer Signaturkarte. Eine elektronische Signatur ermöglicht somit eine Unterschrift unter einem digitalisierten Dokument und ersetzt die handgeschriebene Unterschrift auf Papier. Signaturkarten werden von verschiedenen Trust-Centern angeboten.