Bieter benötigen für die Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren einen Kartenleser mit einer Signaturkarte, um ihr Angebot mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Eine elektronische Signatur ermöglicht somit eine Unterschrift unter einem digitalisierten Dokument und ersetzt die handgeschriebene Unterschrift auf Papier.