Sektorenbereiche umfassen Leistungen der Sektorenauftraggeber. Dies sind die in § 102 GWB näher definierten Sektorentätigkeiten im Bereich der Wasser-, Energie- sowie Gas- und Wärmeversorgung sowie im öffentlichen Verkehr. Für Vergabeverfahren im Sektorenbereich gilt die Sektorenverordnung (SektVO).