Sektorenauftraggeber sind bei ihren Beschaffungen, die sie im Zusammenhang mit ihren Sektorentätigkeiten durchführen, an das spezielle aber weniger strengere Vergaberecht der Sektorenverordnung (SektVO) gebunden. Diese Rechtsverordnung betrifft den Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.