Freiberufliche Leistungen werden u.a. von Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten und Steuerberatern erbracht. §§ 73 ff. VgV sehen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen, besondere Vorschriften vor. Die Vergabe für freiberufliche Leistungen erfolgt in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, da der Leistungsgegenstand ohne die Expertise des Bieters vorab oft nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.