14.10.2024, Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz: 57 Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Weniger Bürokratie soll Deutschlands Wirtschaft und die Verwaltungen entlasten. Rheinland-Pfalz wird nun mit 57 Maßnahmen konkret – auch bei der öffentlichen Vergabe gibt es Erleichterungen.

Bis Mitte 2025 sollen die Entlastungen, die die Landesregierung Rheinland-Pfalz im Zuge ihrer Bemühungen zum Bürokratieabbau identifiziert und priorisiert hat, greifen. Sie umfassen ein breites Spektrum an Themen.

Im Vergabebereich ist die Erhöhung der Wertgrenzen ein wichtiges Anliegen. So sollen bis 100.000 Euro geschätztem Auftragswert (vorher 40.000 Euro) nun Verhandlungs– und freihändige Vergaben möglich sein. Bauaufträge können bis zu einer Summe von 250.000 Euro – und 1 Million Euro im Wohnungsbau – ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Direktaufträge sind bis zu 10.000 Euro erlaubt.

Baumaßnahmen einfach an Generalunternehmer zu vergeben

Zu den Maßnahmen im Baubereich gehört ein neuer Schwerpunkt auf Modulbauweise und Generalunternehmer – was wiederum auch die öffentlichen Vergabeverfahren betrifft. Von der Erweiterung der Generalunternehmer-Vergabe, die bei sachlichen Gründen möglich werden soll, profitierten die Kommunen, die dann nicht mehr die Gewerke koordinieren müssten, heißt es. Für den Mittelstand wird dennoch eine Lanze gebrochen: Generalunternehmer müssten mittelständische Unternehmen „weiterhin in angemessenem Maße berücksichtigen und dürfen diese nicht schlechter stellen, als es der ursprüngliche Auftrag vorsieht.“

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