27.09.2022, Deutschland

Jahresbericht des Bundeskartellamts 2021/2022

Das Bundeskartellamt hat mehr als 100 Millionen Euro Bußgelder verhängt. Bei ganz unterschiedlichen Themen spielt auch das Vergaberecht eine Rolle.

Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr mehr als 100 Millionen Euro Bußgelder im Rahmen der Kartellverfolgung verhängt. Es hat ferner mehr als 1000 Vorhaben in der Fusionskontrolle geprüft. Das geht aus dem Jahresbericht 2021/2022 der Behörde hervor. An verschiedenen Stellen spielten auch Vergabethemen eine Rolle.

Eine wichtige, beim Bundeskartellamt angesiedelte, Datenbank, ist das Wettbewerbsregister. Öffentliche Auftraggeber müssen es seit Juni 2022 ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro abfragen, um herauszufinden, ob ihre Bieter sich unter Umständen wegen Wirtschaftsdelikten zu verantworten haben. Seit Dezember 2021 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, dem Wettbewerbsregister relevante Rechtsverstöße mitzuteilen. Für Unternehmen ist es seit diesem Sommer auch möglich, Auskünfte über Einträge zu erhalten, die sie selbst betreffen.

Weitere Themen des Jahresberichtes mit Vergabebezug:

Vergabemodell von Tank & Rast

Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die von der Tank & Rast GmbH für die kommenden fünf Jahre geplante Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an Autobahntankstellen (das sogenannte „Vergabemodell 2023“).

Sektorenuntersuchung Ladesäulen

Bei der öffentlich zugänglichen Infrastruktur von E-Ladesäulen werde das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen insbesondere auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt. Eine gesetzliche Vorgabe zur diskriminierungsfreien Vergabe dieser Flächen könne wettbewerbliche Marktstrukturen bei der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur fördern.

Militärische Beschaffung

Nachdem die Bundeswehr ein Verhandlungsverfahren für die Lieferung schwerer Transporthubschrauber aufgehoben hatte, kam es auf Antrag eines der Bieter zu einer Prüfung. Die Vergabekammer des Bundes entschied, dass das Verfahren nicht wieder aufgenommen wird, gleichwohl die Aufhebung rechtswidrig war. Der Grund: Die Schätzung der Beschaffungskosten durch die Bundeswehr war nicht nachvollziehbar dokumentiert worden.

Geistiges Eigentum und Vergaberecht

Hier macht das Kartellamt auf eine Zwickmühle aufmerksam. So sei der Schutz des geistigen Eigentums zwar garantiert – also etwa das Urheber- oder Patentrecht. Gleichzeitig ist es dann aber zuweilen möglich, dass – weil ein Bieterunternehmen sein Urheberrecht geltend macht –, im Prinzip kein Wettbewerber einen Auftrag ausführen kann. Dies ist ein Fall, der besonders bei der Beschaffung von Individualsoftware relevant wurde. Hier mussten die Vergabekammern entscheiden, ob ein Vergabewettbewerb möglich ist oder ein Ausnahmetatbestand greift.

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Jahresbericht Bundeskartellamt 2021/22

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