Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung und soll damit den Auftraggebern die Prüfung erleichtern, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt geführt. In das Register werden bestimmte Rechtsverletzungen von Unternehmen und natürlichen Personen eingetragen.

Auftraggeber können durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister also das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB prüfen.

Strafverfolgung- und Bußgeldbehörden sind seit dem 01.12.2021 dazu verpflichtet, dem Bundeskartellamt registerrelevante Entscheidungen mitzuteilen.

Seit dem 01.06.2022 sind Auftraggeber bei bestimmten Auftragswerten zu einer Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. Auch besteht für Auftraggeber die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage.

Für eine eine konkrete Abfrage in einem Vergabeverfahren muss sich der Auftraggeber vorab bei der Registerbehörde registriert haben.