Die öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO/ § 3 VOB/A) ist ein einstufiges Vergabeverfahren im sogenannten nationalen Vergaberecht und entspricht dem offenen Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Der öffentliche Auftraggeber fordert hierbei eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes beliebige Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die Eignung wird bei der Angebotsauswertung geprüft.