Vergabeverfahren sind nach den Vorgaben der §§ 97 ff. GWB europaweit durchzuführen, wenn der geschätzte Auftragswert oberhalb des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts liegt. Diese Schwellenwerte betragen derzeit:
- Bauaufträge: EUR 5.382.000
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- zentrale Regierungsbehörden: EUR 140.000
- übrige öffentliche Auftraggeber: EUR 215.000
- Sektorenauftraggeber / im Verteidigungsbereich: EUR 431.000
- Konzessionen: EUR 5.382.000
Alle zwei Jahre werden diese Schwellenwerte von der EU angepasst, zuletzt für 2022/23.