20.07.2023, Deutschland

Wettbewerbsregister läuft – täglich mehr als 1.000 Anfragen

Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro netto sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, eine Abfrage an das Wettbewerbsregister zu stellen. In den ersten zwölf Monaten gab es rund 220.000 Abfragen.

Das Wettbewerbsregister ist beim Bundeskartellamt angesiedelt und soll helfen, schwarze Schafe unter den Bietern transparent zu machen. Es handelt sich um eine Datenbank, die Wirtschaftsdelikte wie etwa Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auflistet. Vor gut einem Jahr begann nach einer längeren Aufbauphase die Abfragepflicht für die öffentlichen Auftraggeber. Seither läuft es „geräuschlos“ – zuletzt mit mehr als 1.000 Abfragen am Tag.

Nach Meinung des Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, ist das Register gut für beide Seiten: Die Vergabestellen könnten einerseits ihre Ausschreibungen „effizient und fair“ durchführen. Aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen könnten sie besser entscheiden, ob ein Unternehmen bei einer Vergabe auszuschließen sei oder ausgeschlossen werden könne. Den Unternehmen auf der anderen Seite würde laut Mundt ein „interessanter Anreiz“ geboten, ihre Compliance-Maßnahmen auszubauen.

Rund 7.000 Unternehmen gelistet

Immerhin rund 7.000 Unternehmen finden sich in der Datenbank wieder. Sie wurden eingetragen auf Grundlage von Sanktionsentscheidungen der Strafverfolgungsbehörden und wegen Ordnungswidrigkeiten. Eine sogenannte Selbstreinigung – eine vorzeitige Löschung des Eintrags – ist möglich, wenn Unternehmen bestimmte Verbesserungen nachweisen. Ist ein Eintrag getilgt, sind alle Auftraggeber daran gebunden. Ein Ausschlussgrund besteht dann nicht mehr.

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