11.10.2023, Deutschland

Kurzinfo zu sozialen Aspekten im Kartellvergaberecht

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Kurzinformation zu sozialen Aspekten im Vergaberecht veröffentlicht. Die Analyse bezieht sich auf das Kartellvergaberecht.

Mit Blick auf Auftragsvolumina oberhalb der EU-Schwellenwerte, also auf das Kartellvergaberecht, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages untersucht, wo bei öffentlichen Ausschreibungen soziale Aspekte berücksichtigt werden können. Die Fachleute beziehen sich in ihrer Analyse WD 7 – 3000 – 062/23 (6. Juli 2023) insbesondere auf die Vergaberechtsreform von 2016.
Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergR-ModG) hatte der Gesetzgeber damals verschiedene EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Seither können soziale Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt berücksichtigt werden.

Bedeutung „wirtschaftlichstes Angebot“

Zentral ist der Begriff des „wirtschaftlichsten Angebots“, das nicht das billigste Angebot, sondern das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis meint. Hier können neben dem Preis auch umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Was genau, ist in § 58 der Vergabeverordnung (VgV) näher erläutert. Danach können öffentliche Auftraggeber sogar Festpreise vorgeben, sodass dann ausschließlich andere Zuschlagskriterien als der Preis zum Tragen kommen.

Die Anforderungen an Unternehmen regelt besonders § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auftragnehmer müssen zum Beispiel Beiträge zur Sozialversicherung zahlen sowie Arbeitsschutz und Mindestlohn berücksichtigen.

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