Öffentliche Auftraggeber sind häufig durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet, von Bietern eine Erklärung über die Bezahlung eines bestimmten Mindestentgelts an die bei Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten zu verlangen. Teilweise sind darüber hinaus nach den Landesgesetzen weitere Erklärungen in Bezug auf die Sicherung der Belange der Mitarbeiter eines Bieters abzugeben.

Außer Bayern und Sachen haben alle Bundesländer Vergabe- oder Mindestlohngesetze. In Baden-Württemberg ist das LTMG maßgeblich.