Architektur: Leitfaden mit Empfehlungen für Vergabeverfahren veröffentlicht
Die Bundesarchitektenkammer und weitere Verbände wollen Hilfestellung für die öffentlichen Vergaben im Bau- und Planungssektor geben.
Praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen zu können, hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) jetzt in einem neuen Leitfaden veröffentlicht. Herausgegeben wurde die Handreichung zusammen mit weiteren Branchen- und Fachverbänden. Sie ist abgestimmt mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände.
Die Herausgeber des „Leitfadens zur Vergabeverordnung (VgV) – Vergabe von Architektenleistungen“ plädieren dafür, dass öffentliche Auftraggeber schon im Vergabeverfahren mit Architekten und Planern zusammenarbeiten sollten. Schließlich hätten beide Seiten gemeinsam Verantwortung für die Planung und Umsetzung von Bauaufgaben. Diese Verantwortung beginne bereits mit dem Vergabeverfahren.
Leitfaden behandelt Leistungen oberhalb der Schwellenwerte
Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Diese liegen für Planungsleistungen bei einem geschätzten Auftragswert von 215.000 Euro, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden bei 140.00 Euro.
Ein Kapitel der Handreichung beschäftigt sich zum Beispiel mit der Schätzung des Auftragswerts. Es geht aber auch um die Beschreibung verschiedener Vergabeverfahren, um angemessene Eignungskriterien aus Sicht der Architektenverbände und um die Bewertung von Angeboten.
QUELLE
- Vergabeblog: BAK-Leitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen
- Direkt zum Leitfaden
- Bundesarchitektenkammer: VgV- Leitfaden 2022