13.05.2024, Europa

Europäisches Lieferkettengesetz beschlossen

Damit europäische Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards verbindlicher einhalten, hat das EU-Parlament jetzt ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Die ursprüngliche Fassung wurde abgeschwächt.

Nachdem das EU-Parlament dem Lieferkettengesetz zugestimmt hat, müssen nun noch die EU-Staaten offiziell ihr OK geben. Das hat aber eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitglieder bereits signalisiert. Fortan müssen dann Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz dafür Sorge tragen, dass ihre Lieferketten zum Beispiel frei von Kinderarbeit sind und Umweltstandards eingehalten werden.

Lieferkettengesetz für Deutschland nichts Neues

Deutschland verfügt bereits über ein Lieferkettengesetz. Es gilt seit Januar 2024 für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter haben. Die Sorgfaltspflicht wird etwa gewährleistet durch die Einrichtung eines Risikomanagements. Auch definiert das Gesetz Präventions- und Abhilfemaßahmen, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und verlangt eine regelmäßige Berichterstattung. In einigen Aspekten geht das EU-Gesetz aber über das deutsche hinaus. Auch hier sind die Kernelemente, dass Unternehmen negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt identifizieren und letztlich verhindern – und das entlang der gesamten Lieferkette.

Nicht alle Staaten waren für das EU-Lieferkettengesetz, auch in Deutschland gab es Kritik von Unternehmerverbänden. Schließlich hatte auch die FDP Bedenken, sodass Deutschland sich bei der Abstimmung enthielt. Infolge der Kritik wurde der Geltungsbereich des Gesetzes herabgesetzt.

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