27.09.2022, Europa

Allgemeine Genehmigung für Ausnahmen von Russland-Sanktionen

Grundsätzlich ist infolge des Kriegs Russlands in der Ukraine der Handel mit Russland über weite Strecken verboten. Ausnahmen gibt es für die öffentliche Hand, die nun auch eine Allgemeine Genehmigung nutzen kann.

Damit in Bereichen wie zum Beispiel Energie, Raumfahrt oder beim Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten weiterhin ein Handel mit Russland möglich ist, wurde jetzt eine Allgemeine Genehmigung von Ausnahmen nach Artikel 5k Abs. 2 der Verordnung (EU) 833/2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das zuständig ist, hält Einzelgenehmigungsverfahren hier nicht für nötig.

Neben den oben genannten Bereichen gelten Ausnahmen auch für die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie nur im Handel mit Russland beschafft werden können. Auch für die diplomatischen Vertretungen gibt es Ausnahmen.

Einmalig beim BAFA registrieren

Wer auf die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 zurückgreifen will, muss sich einmalig beim BAFA registrieren. Dass sie in Anspruch genommen wird, haben öffentliche Auftraggeber gegenüber Bietern anzuzeigen und für den Zweck des Vergabeverfahrens auch zu dokumentieren. Auch bei der Fortführung bereits geschlossener Verträge müssen der Auftragnehmer informiert und das Vorgehen dokumentiert werden.

Die Allgemeine Genehmigung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Das BAFA führt in der Bekanntmachung auch auf, für welche Bereiche die Allgemeine Genehmigung nicht gilt.

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