17.01.2024, Europa

Einigung über EU-Bauprodukteverordnung

Das Europaparlament und der Rat der EU haben sich auf eine neue Bauprodukte-Verordnung geeinigt. Damit wird ein allgemeiner Rechtsrahmen für die Vermarktung von Materialien am Bau festgelegt.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) äußerte sich positiv zu dieser vorläufigen Einigung, die noch förmlich von den beiden Gremien angenommen werden muss. Das Regelwerk fördere die Nachhaltigkeit im Bausektor. „Insbesondere begrüßen wir das jetzt beschlossene Green-Public-Procurement, das heißt die Anforderungen an eine nachhaltige öffentliche Beschaffung im Bausektor,“ hieß es von Seiten des Verbandes. Zukünftig sollten Bauprodukte recycelbar produziert und die Verwendung von Recyclingmaterialien gefördert werden.

Nach der Einigung wird die EU-Kommission ermächtigt, in delegierten Rechtsakten verbindliche Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauprodukte festzulegen. So soll die Nachfrage gesteigert werden.

BDE: Ausnahmen könnten Investitionen verhindern

Die Einigung lässt Ausnahmen zu, zum Beispiel, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch werden würden oder bei einer Ausschreibung kein geeignetes Angebot abgegeben wurde. Das hält der BDE bei grundsätzlich richtiger Stoßrichtung für den falschen Weg. Schließlich würden Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit auch immer Investitionen in neue Recyclingtechnologien und nachhaltige Bauvorhaben nach sich ziehen. Durch die Ausnahmen könnten die Vorgaben ins Leere laufen, fürchtet der Verband.

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