Es gibt ein- und zweistufige Vergabeverfahren. Zweistufige Verfahren bestehen aus dem Auswahl- und dem Zuschlagsverfahren. Im Auswahlverfahren wird der Kreis der potentiellen Bieter (Bewerber) durch einen Teilnahmewettbewerb eingeschränkt. Die Bewerber werden aufgefordert einen Teilnahmeantrag auszufüllen und zu übermitteln. Anhand der Eignungskriterien wird im Anschluss die Eignung der Bewerber geprüft und ggf. der Bewerberkreis eingeschränkt. Im Zuschlagsverfahren werden die dann ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anschließend werden alle Angebote geprüft und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Zweistufige Vergabeverfahren sind insbesondere:
Unterschwellenbereich:
Oberschwellenbereich: