In offenen Verfahren bzw. einer öffentlichen Ausschreibung muss der Auftraggeber alle interessierten Unternehmen auffordern, ein Angebot abzugeben. Es erfolgt eine offene Marktansprache durch die Vergabebekanntmachung.
In nichtoffenen Verfahren, beschränkten Ausschreibungen, freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsverfahren fordert der Auftraggeber hingegen nur die ausgewählten Unternehmen, die sich ggf. im Teilnahmewettbewerb durchgesetzt haben, gleichzeitig und in Textform auf, ihre Angebote einzureichen.