Die Vergabebekanntmachung ist zu trennen von der Auftragsbekanntmachung. Im Gegensatz zur Auftragsbekanntmachung wird die Vergabebekanntmachung nach Vergabe eines öffentlichen Auftrags veröffentlicht. Die Vergabebekanntmachung enthält das Ergebnis des Vergabeverfahrens. Die Bekanntmachung dient insbesondere der sog. „Ex-Post-Transparenz“.