In § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV ist das Anschreiben ausdrücklich als Bestandteil der Vergabeunterlagen normiert. Bei dem Anschreiben handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Darüber hinaus enthält das Anschreiben wichtige Informationen über den Ablauf des Vergabeverfahrens.