Das Ausschreibungsverfahren, auch als Vergabeverfahren bezeichnet, beginnt mit der Auftragsbekanntmachung und endet durch Zuschlag (Regelfall) oder Aufhebung (Ausnahme). Es handelt sich hierbei um den durch die Bestimmungen des Vergaberechts beschriebenen Prozess zur Auswahl eines Vertragspartners bei Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber.
Vergabeverfahren werden in verschiedenen Verfahrensarten – entweder ein- oder zweistufig –durchgeführt. Eine Unterscheidung ist ebenfalls danach möglich, ob Auftragswerte über- oder unterhalb der Schwellenwerte vorliegen, also ob die Vergabeverfahren nach nationalem oder europarechtlich festgelegtem Vergaberecht durchzuführen sind. Da das Vergaberecht jedoch nur den äußeren Rahmen vorgibt, bleiben dem öffentlichen Auftraggeber innerhalb dieses Rahmens noch Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung.