27.10.2022, Europa

UBA-Handreichung zur Beschaffung von Ökostrom aktualisiert

Das Umweltbundesamt hat eine Arbeitshilfe angepasst, in der es um vergaberechtliche und fachliche Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom geht.

Damit die öffentliche Hand Unterstützung bei der Beschaffung von Ökostrom bekommt, hat das Umweltbundesamt (UBA) seine „Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren“ auf den neuen Stand gebracht. Denn neben dem Stromsparen gehöre der Bezug von Ökostrom zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen, so das UBA.

Die Handreichung geht auf alle Phasen eines Vergabeprozesses ein – begonnen bei der qualifizierten Schätzung eines Auftragswertes über das Ausschreibungskonzept und die Inhalte bis hin zur Prüfung der Angebote sowie letztlich der Auftragsvergabe. Immer wieder lockern Praxistipps die Ausführungen auf.

UBA fordert zum genauen Hinschauen auf

Wichtig ist dem UBA aber auch die Definition von Ökostrom, damit mit dem Auftrag auch wirklich ein Umweltnutzen einhergeht. So widmet es auch den fachlichen Fragen ein Kapitel und fordert zum genauen Hinschauen auf. Beispiel: Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gelten im Ausschreibungskonzept des UBA nicht als Ökostrom, wenn dieser darin aus fossilen Energieträgern erzeugt wird – egal, wie energieeffizient die Anlage auch sein mag.

Die Arbeitshilfe beschäftigt sich ausschließlich mit europaweiten Ausschreibungen von Ökostrom. In aller Regel ist es so, dass der Auftragswert bei solchen Vergaben den EU-Schwellenwert übersteigt.

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