Praxistaugliche Vergabeverfahren für Feuerwehrfahrzeuge
Der Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren hat eine neue Empfehlung zur „Gestaltung der Zahlungsbedingungen bei Ausschreibungen“ herausgegeben. Hintergrund sind teils sehr lange Lieferzeiten.
Weil Lieferketten in Zeiten von Krisen anfälliger geworden sind, hat der Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren seine Empfehlungen für praxistaugliche Vergabeverfahren überarbeitet. Der zentrale Vorschlag ist, die Aufträge in die Lose „Fahrgestell und Aufbau“ sowie „Beladung“ aufzuteilen. Bei Fahrgestell und Aufbau könnten bis zur Erfüllung des Auftrags „durchaus zwei Jahre“ vergehen. Die Beladung sei oftmals zwar zeitnah lieferbar. Wenn allerdings die Wartezeit für Los 1 sehr lang sei, könnten Teile der Beladung technisch veraltet sein, bevor sie installiert werden.
Preisgleitklauseln ab fünf Prozent Abweichung
Für Los 1 schlägt der Ausschuss eine Preisgleitklausel vor, die ab einer Abweichung von plus/minus fünf Prozent greift. Dadurch könnten Bieter auf Sicherheitsaufschläge verzichten. Für Los 2 sei eine zeitversetzte Vergabe sinnvoll – hier schlüsseln die Autoren verschiedene Varianten auf. Je nach Höhe der geschätzten Summe oder der Frage, ob eine komplett neue Beladung bestellt werde, kämen verschiedene Herangehensweisen in Betracht. Zu beachten seien in jedem Fall die Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer.
Der Fachausschuss ist ein gemeinsames Gremium des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund).
QUELLE
- Deutscher Feuerwehrverband: https://www.feuerwehrverband.de/fachempfehlung-zur-gestaltung-der-zahlungsbedingungen-bei-ausschreibungen-aktualisiert/
- Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren (direkt zur Empfehlung): https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2024/04/DFV-AGBF-FE_Zahlungsbedingungen_April_2024.pdf